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Grunddesinfektion von Trinkwasseranlagen

Angebot:

Grunddesinfektion von neu erstellten Anlagen

Neu erstellte Anlagen müssen dem Betreiber keimfrei übergeben werden.

Sollte nach einer Spülung die Anlagen nicht keimfrei sein, muss eine Desinfektion durchgeführt werden.

Dazu können die unterschiedlichsten Desinfektionsmittel eingesetzt werden.

Festzuhalten ist, dass alle Desinfektionsmittel giftig sind und eine Gefährdung von Mitarbeitern nicht ausgeschlossen werden kann.

Hier bietet sich die von uns angebotene Dienstleistung - Grunddesinfektion von Trinkwasseranlagen - entsprechend der Trinkwasserverordnung und dem DVGW-Arbeitsblatt W 291 - (Desinfektion von Wasserversorgungsanlagen) an.

Mit unseren mobilen Desinfektionsanlagen können wir bis zu 100 m³/Std. Wasser desinfizieren. (Bis max. 9 bar Arbeitsdruck)

Mit diesen Anlagen können wir alle Desinfektionsmittel, bis auf Gasförmige, auf Wunsch des Kunden einsetzen.

Wünschen Sie ein Angebot?

Füllen Sie bitte beiliegenden Fragebogen für eine Angebotserstellung aus.